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Elektromobilität in Deutschland
Mehr Klimaschutz, neue Märkte, weniger Abhängigkeit von fossilen Energieträgern: Mobilität wird künftig neu gedacht. Die Weiterentwicklung der Elektromobilität und die Neuerfindung des Autos als „rollender Computer“ mit neuen Funktionalitäten per Software-Update sind ein zentrales Zukunftsthema der deutschen Automobil- und Zulieferer-Industrie. Mehr noch: Durch die Verbindung der Ladeinfrastruktur mit den Energienetzen kann die Elektromobilität ein wichtiger Baustein der Energiewende werden.
Elektromobilität ist weltweit der Schlüssel für klimafreundliche Mobilität und Innovation. Der Betrieb von Elektrofahrzeugen erzeugt insbesondere in Verbindung mit regenerativ erzeugtem Strom deutlich weniger CO2. Zusätzlich können Elektrofahrzeuge mit ihren Energiespeichern die Schwankungen von Wind- und Sonnenkraft künftig ausgleichen und so den Ausbau und die Marktintegration dieser unsteten Energiequellen unterstützen. Die Bundesregierung fördert die Entwicklung und den Hochlauf der Elektromobilität mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket, das kontinuierlich erweitert und angepasst wird. Dazu gehören Unterstützung von Forschung und Entwicklung, eine Kaufprämie für Elektroautos, der Ausbau der Ladeinfrastruktur und Beschaffungsziele für die öffentliche Hand.
Wo stehen wir jetzt?
Derzeit sind 70 elektrische Fahrzeugmodelle deutscher Hersteller auf dem Markt (Stand Dezember 2020), die an rund 40.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit Strom geladen werden (Stand März 2021). Um die Nutzung von Elektrofahrzeugen attraktiver zu machen, hat die Bundesregierung zusätzliche Impulse für die Elektromobilität beschlossen. Das Gesamtpaket besteht aus zeitlich befristeten Kaufanreizen (bis Ende 2025), weiteren Mitteln für den Ausbau der Ladeinfrastruktur, zusätzlichen Anstrengungen bei der öffentlichen Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie aus steuerlichen Maßnahmen. Mehr dazu finden Sie hier.
Der Elektromobilität wird damit zusätzlicher Schwung verliehen. 2020 beantragten Käufer für insgesamt 255.338 Autos eine Förderung. 2019 waren es noch 72.989. Davon gingen mehr als 204.000 Anträge seit Juli 2020 ein. Im Dezember erreichten die Antragszahlen mit 53.571 Anträgen für 56.390 Fahrzeuge einen vorläufigen Höhepunkt.
2020 hat sich laut Kraftfahrt-Bundesamt die Zahl der neu zugelassenen E-Autos in Deutschland verdreifacht. 2020 sind gut 194.000 rein batterieelektrische Pkw neu zugelassen worden, zusammen mit anderen alternativen Antrieben wie Plug-in-Hybriden, Gas- oder Wasserstoffantrieb waren es knapp 395.000 Autos. Der Anteil aller o.g. alternativen Antriebe an den Neuzulassungen stieg auf rund ein Viertel. Letzteres ist teilweise auch auf den Einbruch bei Verbrennern auf Grund von Corona zurückzuführen.
*Quelle BMWI
Anreize und Rahmenbedingungen setzen
Die Bundesregierung setzt die notwendigen Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Entwicklung der Elektromobilität und schafft darüber hinaus Anreize, um die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu stärken: Dazu gehören der Umweltbonus, einheitliche Ladestandards, aber auch Privilegien für Elektroautohalter etwa beim Parken.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt sich schon lange für eine Reihe von Maßnahmen ein, um die Entwicklung des Markts für Elektromobilität zu beschleunigen. Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket wird der Markthochlauf der Elektromobilität unterstützt. Drei finanzwirksame Maßnahmen stehen dabei im Vordergrund: zeitlich befristete Kaufanreize, Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die öffentliche Beschaffung von Elektrofahrzeugen.
- Umweltbonus als zentraler Baustein: Der Umweltbonus wurde bis Ende 2025 verlängert und deutlich erhöht. Damit setzt das BMWi den gemeinsamen Beschluss der Bundesregierung und der Autohersteller vom Auto-Gipfel im November 2019 um. Der Umweltbonus wird mit Einführung der Innovationsprämie (Verdopplung Bundesanteil) Mitte 2020 für rein batterieelektrische Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro von bisher 6.000 auf 9.000 Euro erhöht, bei Fahrzeugen über 40.000 Euro Nettolistenpreis steigt er von 5.000 auf 7.500 Euro. Die Industrie beteiligt sich dabei weiterhin zur Hälfte am Umweltbonus. Erstmals werden auch junge elektrisch betriebene Gebrauchtfahrzeuge gefördert. Die aktuelle und von der Europäischen Kommission als nicht beihilferechtlich relevant eingestufte Förderrichtlinie (PDF, 419 KB) (PDF, 419 KB) ist am 16. November 2020 in Kraft getreten. Sie sorgt für Kontinuität und soll auch preissensiblen Käufern ermöglichen, auf ein E-Auto umzusteigen. Parallel zur Verlängerung des Umweltbonus wird der Einbau eines akustischen Warnsignals speziell für geräuscharme Elektrofahrzeuge eingeführt. Hierfür beträgt die Förderhöhe pauschal 100 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Ausbau von Ladesäulen fördern: Mit 300 Millionen Euro fördert die Bundesregierung den Ausbau von Schnell- und Normalladepunkten. Das Ziel: Bis 2030 werden eine Million Ladestationen geschaffen. Für eine weitere Verbreitung reiner Elektroautos sollen zunächst 1.000 Schnellladestandorte ausgeschrieben werden. An diesen Schnelladepunkten kann die Batterie eines Elektrofahrzeugs in rund 20 Minuten zu 80 Prozent geladen werden. Für die – europaweite – Ausschreibung bedarf es jedoch einer Rechtsgrundlage. Diese ist mit dem Schnellladegesetz abgedeckt, das der Bundestag am 20. Mai 2021 beschlossen hatte. Die Ausschreibung von 1.000 Standorten soll im Sommer 2021 starten.
- Eine Novellierung der Ladesäulenverordnung, die das Bundeskabinett am 12. Mai 2021 auf den Weg gebracht hat, soll künftig das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfacher machen. Ladesäulenbetreiber müssen dafür beim Ad-hoc-Laden künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten. Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden. Der Bundesrat muss noch zustimmen, sobald das Notifizierungsverfahren durch die Europäische Kommission abgeschlossen ist.
- Mehr Elektromobilität in öffentlichen Fuhrparks: Die öffentliche Hand wird bei ihren eigenen Fuhrparks mit einem guten Beispiel vorangehen. Der Anteil der durch die Bundesregierung zu beschaffenden Elektrofahrzeuge soll bis 2019 auf mindestens 20 Prozent erhöht werden. Für die öffentliche Beschaffung werden 100 Millionen Euro bereitgestellt.
- Verlängerung des Erstzulassungszeitraums für die KfZ-Steuerbefreiung: Gewährung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektro-Pkw mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025.
- Um E-Mobilität zusätzlich zu fördern, ist das Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber steuerfrei. Obwohl dabei sonst anfallende Stromkosten eingespart werden, wird die Tankfüllung ausnahmsweise nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa beim Dienstwagen oder bei Essensgutscheinen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Zukunft der Mobilität
Damit Elektromobilität optimal genutzt werden kann, sind einheitliche Standards beim Laden und Bezahlen entscheidend. Deshalb hat die Bundesregierung die Ladesäulenverordnung 2016 (PDF: 75 KB) beschlossen. Sie regelt die technischen Vorgaben für Steckdosen und Fahrzeug-Kupplungen für das Laden von Elektromobilen und sorgt für die Einhaltung der technischen Sicherheit.
Mit der Änderung der Ladesäulenverordnung (LSV) sind Mindeststandards für das Bezahlen und damit ein diskriminierungsfreier Zugang zu Lademöglichkeiten geschaffen worden. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 der Änderungsverordnung zur Ladesäulenverordnung II (PDF, 35 KB) des Bundeswirtschaftsministeriums zugestimmt. Die Änderung der LSV regelt das sogenannte punktuelle Laden, mit dem die Abhängigkeit vom Abrechnungssystem des Stromanbieters abgeschafft werden soll. Nutzerinnen und Nutzer von Elektromobilen können mit Verkündung der LSV an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit einem gängigen webbasierten Zahlungssystem (beispielsweise per App), sofern verfügbar in bar oder per EC-/Kreditkarte Strom für ihre Elektrofahrzeuge Strom laden und abrechnen.
Mehr Informationen zu Anreizen und Rahmenbedingungen finden Sie hier.
*Quelle BMWI
Förderung von Elektroautos
Elektromobilität – gefördert duch das BMVI
Elektromobilität ist eine Schlüsseltechnologie für die Gestaltung eines nachhaltigen Verkehrssystems und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor. Ein zunehmender Markthochlauf batterieelektrischer Fahrzeuge wird einen spürbaren Beitrag zur drängenden Verbesserung der Lebens- und Luftqualität, insbesondere in den Städten leisten. Nicht zuletzt bietet Elektromobilität auch wichtige industriepolitische Chancen für Deutschland. Ein Ziel der Bundesregierung ist es, Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität zu entwickeln. Ein erster wichtiger Schritt auf diesem Weg wurde erreicht: 1 Million Elektrofahrzeuge sind auf Deutschlands Straßen unterwegs*. Allerdings ist zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr ein weiterer Hochlauf nötig. Mindestens 7 bis 10 Millionen Fahrzeuge in 2030 sind dafür nötig.
Aus diesem Grund fördert das BMVI batterieelektrische Anwendungen in der Forschung und Entwicklung (FuE), auf konzeptioneller Ebene (Elektromobilitätskonzepte) sowie die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur (Investitionsförderung). Fördergrundlagen sind die Förderrichtlinie Elektromobilität (2020 angepasst und bis 2025 verlängert) und Investitionsförderprogramme im Bereich ÖPNV, SPNV und der Nutzfahrzeuge. Diese Förderangebote stellen den weiteren Markthochlauf in den Mittelpunkt und unterstützen neben der Umstellung der Fahrzeugflotten auch den Aufbau betriebsnotwendiger Lade-Infrastruktur.
Die Förderrichtlinie Elektromobilität nimmt dabei kommunale und gewerbliche Flotten mit hoher Verkehrsleistung im kommunalen Umfeld in den Blick. Darüber können auch kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte gefördert werden, deren Inhalte von allgemeinen Analysen des Potenzials der Elektromobilität bis hin zu speziellen Konzepten wie den Ladeinfrastrukturbedarfen für spezielle Anwendungsfälle reichen können. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Richtlinie liegt auf der Förderung von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Zur Umsetzung der Förderangebote und -schwerpunkte sind regelmäßige Förderaufrufe vorgesehen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über den Infoservice der Programmgesellschaft NOW GmbH oder die direkte Ansprache der Kolleginnen und Kollegen bei der Programmgesellschaft (NOW) sowie dem Projektträger Jülich (Kontaktdaten s. unten).
Einen Überblick über die Förderprojekte finden Sie online im Projektfinder. Die Programmbegleitung gibt einen Überblick über den Umsetzungsstand und die Ergebnisse des Gesamtprogramms und ist in verschiedenen Themenfeldern organisiert. Die Ergebnisse werde zudem regelmäßig auf Fachkonferenzen vorgestellt.
*Quelle BMVI
Effizienz von Elektroautos
Bildnachweis: BMU/Mari Steiner Grafik-Design
Wirkungsgrad von Elektrofahrzeugen
Der Wirkungsgrad zeigt, wie viel der zugeführten Energie bei der Fortbewegung des Fahrzeugs umgesetzt wird. Bei Strom wird von Primärenergie aus erneuerbaren Energien ausgegangen. Hier wird rechts der Anteil der Energie gezeigt, der tatsächlich zur Fortbewegung genutzt wird, und links der Anteil der Energie, der auf dem Weg von der Energiequelle bis zum Rad (Well-to-Wheel) verloren geht.
Im Well-to-Wheel Effizienzvergleich hinsichtlich des zur Fortbewegung genutzten Energieanteils liegt das Elektrofahrzeug bei 64 %, das Brennstoffzellenfahrzeug bei 27 % und das Benzin-Fahrzeug bei 20 %. Daraus resultieren die jeweiligen Well-to-Wheel-Energieverluste von 80 % beim Benzin-Fahrzeug, 73 % beim Brennstoffzellenfahrzeug und 36 % beim Elektroauto.
Zahlen von Agora Verkehrswende und Öko-Institut, 2017
Mit wenig Energie mit dem Elektroauto viele Kilometer zurücklegen
Die Effizienz von Antrieben lässt sich am besten über ihren Wirkungsgrad vergleichen. Dieser zeigt, wie viel der zugeführten Energie für die eigentliche Fortbewegung des Fahrzeugs eingesetzt wird. Der Wirkungsgrad eines Benzinmotors liegt bei üblicher Fahrweise nur bei gut 20 Prozent. Mehr als drei Viertel der im Kraftstoff enthaltenen Energie werden also gar nicht fürs Fahren verwendet. Sie gehen als Abwärme weitgehend verloren. Berücksichtigt man zudem die Energieverluste bei der Kraftstoffbereitstellung, also der Schritte vom Bohrloch bis zum Fahrzeugtank, so wird nur rund ein Fünftel der ursprünglich eingesetzten Energie wirklich genutzt.
Anders beim Elektromotor: Er setzt rund 80 Prozent der zugeführten Energie in Bewegung um. Wenn man die Verluste einbezieht, die beim Laden der Batterie und bei der Bereitstellung des Stroms anfallen, erhält man einen Wirkungsgrad von 64 Prozent. Das Elektroauto ist damit etwa dreimal so effizient wie ein Fahrzeug mit einem konventionellen Verbrennungsmotor. Und es gewinnt auch im direkten Vergleich mit einem Fahrzeug, das Wasserstoff tankt und mithilfe einer Brennstoffzelle in Bewegungsenergie umsetzt: Denn dieses erzielt nur einen Wirkungsgrad von etwa 27 Prozent, wenn man die heute noch relativ aufwendige Herstellung des Wasserstoffs einbezieht. Einen Vergleich der Wirkungsgrade zeigt die Abbildung unten.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Mit Elektroautos spart man schon heute
Elektroautos sind zunächst eine ziemliche Investition. Dafür spart man aber beim Fahren, denn die Kosten für Strom sind in der Regel geringer als die Spritkosten an der Tankstelle. Die Erfahrungen zeigen zudem, dass auch Verschleiß und Wartung weniger zu Buche schlagen. Die Bundesregierung gibt darüber hinaus mit dem Umweltbonus einen Kaufzuschuss und gewährt Steuerermäßigungen für Elektrofahrzeugnutzer. Unterm Strich lohnt sich daher das Elektroauto häufig schon heute. Und der Vorteil wächst, je mehr Kraftstoffkilometer ersetzt werden. Einen Kostenvergleich anhand konkreter Fahrzeuge bieten viele Internetportale (unter anderem ADAC).
Aber warum sind die Anschaffungskosten für Elektroautos heute noch höher im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen? Wie bei vielen neuen Technologien schultern die Hersteller hohe Entwicklungskosten und fertigen zunächst geringere Stückzahlen. Außerdem kostet die Batterie einiges, jedenfalls wenn man als Kunde eine dem Verbrennerauto ähnliche Reichweite wünscht. Doch das wird sich bald ändern. Bereits in den vergangenen Jahren sind die Kosten für eine Neuanschaffung deutlich schneller gesunken als erwartet – eine Tendenz, die sich fortsetzen wird. Und damit kehrt sich die finanzielle Bilanz für die Käufer zunehmend ins Positive.
Stromkosten sind deutlich geringer als Benzinkosten
Die Stromkosten für Elektroautos sind Berechnungen zufolge erheblich günstiger als die Spritkosten eines herkömmlichen Benziners. Auf das Jahr gerechnet könnten Verbraucher im Schnitt mehr als 600 Euro sparen.
Die Stromkosten für Elektroautos sind nach Berechnungen des Portals Check24 erheblich günstiger als die Spritkosten eines herkömmlichen Benziners. Ausgehend vom jährlichen Durchschnittsverbrauch und durchschnittlichen Jahreskilometern bezifferte das Unternehmen die jährlichen durchschnittlichen Benzinkosten am Donnerstag auf 1385 Euro. Basis waren dabei die Durchschnittspreise im Juni. Der Strom für die gleiche Fahrleistung eines E-Autos würde demnach 730 Euro kosten, womit die Benzinkosten um 90 Prozent höher wären.
Die Benzinpreise sind nach einem Tief zu Beginn der Corona-Krise stark gestiegen. Grundlage der Schätzung sind Statistiken von Behörden und Verbänden und eigene Berechnungen des Münchner Unternehmens. Das Bundesverkehrsministerium beziffert den Durchschnittsverbrauch der Autos in Deutschland auf 7,8 Liter pro 100 Kilometer. Den durchschnittlichen Stromverbrauch eines E-Autos schätzt Check24 auf Basis von ADAC-Daten und eigenen Berechnungen auf 20,7 Kilowattstunden pro 100 Kilometer. Die durchschnittliche Fahrleistung beziffert das Portal auf 11 387 Kilometer im Jahr, basierend auf Daten seiner Kfz-Versicherungskunden.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Wie die Bundesregierung die E-Mobilität fördert
Vorteile für Elektroautos
Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen genießen Vorteile wie zum Beispiel reduzierte Parkgebühren oder das Fahren auf Busspuren. Das sieht das Elektromobilitätsgesetz vor. Mit diesen Anreizen will der Bund die Elektromobilität in Deutschland fördern.
Die Bundesregierung will mit dem Gesetz Elektrofahrzeuge für Fahrerinnen und Fahrer attraktiver machen. Das Elektromobilitätsgesetz – kurz EmoG – ermöglicht für Elektrofahrzeuge
- besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum zu reservieren,
- Parkgebühren zu reduzieren oder zu erlassen,
- das Fahren auf Busspuren und
- die Ausnahme von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen, die etwa zum Schutz vor Lärm und Abgasen angeordnet werden.
Besondere Kennzeichen
Um die Sonderegeln für elektrisch betriebene Fahrzeuge umsetzen und kontrollieren zu können, müssen diese Fahrzeuge besonders gekennzeichnet werden. Sie erhalten ein besonderes Kennzeichenschild mit dem Zusatzbuchstaben „E“. Für Kraftfahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette an deren Rückseite.
Grundsätzlich weniger belastender Verkehr
Schließlich kann Elektromobilität auch dazu beitragen, weniger belastenden Verkehr zu erreichen: Werden Pedelecs und E-Bikes nicht nur als Ersatz für ein konventionelles Fahrrad genutzt, kann sich das Pkw-Verkehrsaufkommen verringern. In zahlreichen Forschungsprojekten werden bereits Kombinationen von Individualverkehr mit dem öffentlichen Personennahverkehr demonstriert. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, an Bahnhöfen Pedelecs oder elektrisch betriebene Fahrzeuge für „den letzten Kilometer“ zu mieten.
Das EmoG ist bis zum 30. Juni 2030 befristet. Bis dahin sollten sich elektrisch betriebene Fahrzeuge im Markt etabliert haben. Die Bundesregierung wird das Gesetz begleitend evaluieren.
Quelle: Bundesregierung
Warum überhaupt Elektromobilität?
Weltweit gibt es heute mehr als 1,3 Milliarden Kraftfahrzeuge, davon sind eine Milliarde Pkw. Diese Zahl wird voraussichtlich bis 2035 auf zwei Milliarden steigen. Das ist nicht nur für Deutschland, sondern für nahezu alle Industrie- und Schwellenländer mit großen Herausforderungen verbunden: Die verkehrsbedingten Emissionen von CO2, Luftschadstoffen und Lärm bereiten Kopfzerbrechen und die Abhängigkeit von Erdölimporten nimmt weiter zu.
Wirksame Klima- und Umweltschutzziele lassen sich nur erreichen, wenn auch der Straßenverkehr einen wesentlichen Beitrag leistet. Denn hier entsteht der Großteil der transportbedingten Kohlendioxid- (CO2-), Luftschadstoff- und Lärmbelastung. Weil jedoch viele weiterhin auf das Auto angewiesen sind, reicht es nicht aus, allein auf Verkehrsvermeidung, kurze Wege und das Fahrrad zu setzen. Der Straßenverkehr selbst muss umweltfreundlicher werden, mit weniger negativen Auswirkungen auf Klima und Gesundheit und für mehr Lebensqualität in der Stadt von morgen. Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Verbrennungsmotoren sind deshalb wichtig. Autos müssen aber gar nicht unbedingt mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Elektrofahrzeuge fahren emissionsfrei und leiser als konventionelle Fahrzeuge und sind in der Gesamtbilanz klima- und umweltfreundlicher. Schon mit dem heutigen deutschen Strommix schneiden rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) in der Klimabilanz besser ab als Benziner und Dieselfahrzeuge. Mit Nutzung von 100 Prozent erneuerbaren Energiequellen ist ein nahezu klimaneutraler Betrieb möglich.
Und auch aufladbare Fahrzeuge mit einem Verbrennungs- und Elektromotor (Plug-In-Hybride – PHEV) haben den Vorteil, dass alle alltäglichen Strecken rein elektrisch und emissionsfrei zurückgelegt werden können, wobei auch größere Distanzen kein Problem darstellen. Mit den Fortschritten bei der Batterietechnik wird es künftig möglich sein, den elektrischen Anteil immer weiter zu vergrößern.
Das Elektromobilitätsgesetz
Mit dem unter der Federführung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Bundesministerium für Naturschutz, Umwelt und nukleare Sicherheit (BMU) erarbeiteten und am 12. Juni 2015 in Kraft getreten Elektromobilitäsgesetz (EmoG) wird Kommunen die Möglichkeit gegeben, elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Straßenverkehr besondere Privilegien einzuräumen. Dazu gehören beispielsweise die Zuweisung besonderer Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum, die Verringerung oder der Erlass von Parkgebühren sowie die Ausnahme von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen. Zur besseren Überprüfbarkeit werden die Fahrzeuge speziell gekennzeichnet (sogenanntes „E-Kennzeichen“). Die Entscheidung über Bevorrechtigungen erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort. Das Elektromobilitätsgesetz ist heute wichtiger Bestandteil der Förderung des Markthochlaufs von elektrisch betriebenen Fahrzeugen durch die Bundesregierung. Mehr als 100 Städte und Kommunen nutzen aktuell die gesetzlichen Möglichkeiten der Bevorrechtigung solcher Fahrzeuge.
Paragraph 7 des Elektromobilitätsgesetzes sieht vor, dass alle drei Jahre ein gemeinsamer Fortschrittsbericht von BMVI und BMU vorgelegt wird. Der erste Bericht wurde 2018 veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass die Umsetzung des Elektromobilitätsgesetzes eine positive Wirkung für die Elektromobilität entfaltet.
Quelle: Bundesregierung
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